Ebenso ein sehr angenehmes, da ohne Einrede des Schuldners möglich, Verfahren, ist der sogenannte Urkundenprozeß. Dort wird lediglich auf Grundlage einer Urkunde, wie zB. Mietvertrag, Rechnung, Darlehensvertrag etc., in einem recht zügigen Verfahren ein Beschluß des Richters “erstritten”, wie gesagt ohne Anhörung vom Amts wegen des Schuldners. In einem Mahnverfahren hingegen, welches heutztage sehr einfach [...]
