Eine ganz feine und relativ neue Sache ist der europäische Mahnbescheid, mit diesem kann ich in allen Mitgliedstaaten der EU direkt vollstrecken, ohne daß es einer erneuten Vollstreckungsklausel des jeweiligen Mitgliedstaates bedarf. Das Besondere dabei ist die Beantragung des europäischen Mahnbescheides zentral beim Amtsgericht Berlin Wedding, unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners, er kann also auch seinen Wohnsitz im EU Ausland haben.
Vorraussetzung für den europäischen Mahnbescheid muß allerdings der Erfüllungsort in Deutschland vorrausgegangen sein, das kann z.B. eine deutsche Zweigniederlassung eines Unternehmes mit Hauptsitz in einem anderen EU Staat sein oder bei Gesamtschuldern ein Schuldner mit Wohnsitz in Deutschland.
Ich selbst habe in der Forderungseinbringung dieses Mahnverfahren mehrere Male erfolgreich durchgeführt.
